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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2024 · Fernsicht Reisen GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin · HRB 234567 B

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Fernsicht Reisen GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 234567 B (nachfolgend „Fernsicht Reisen"), gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen Fernsicht Reisen und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde") abgeschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Fernsicht Reisen ist als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB tätig und organisiert Pauschalreisen, Einzelreiseleistungen sowie maßgeschneiderte Reiseprogramme innerhalb Deutschlands. Das Unternehmen ist Mitglied des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und bei der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) als Insolvenzabsicherung registriert.

§ 2 Vertragsschluss

Der Reisevertrag kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt durch die Buchung (telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular) ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Reisevertrags ab. Mit der Buchung erkennt der Kunde die AGB an. Fernsicht Reisen bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich. Die Annahme des Angebots durch Fernsicht Reisen erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung. Der Reisevertrag ist mit der Übersendung der Buchungsbestätigung wirksam zustande gekommen.

Sollte zwischen dem Inhalt der Buchungsbestätigung und dem Inhalt der Buchung ein Widerspruch bestehen, so ist der Reisevertrag zu den Bedingungen der Buchungsbestätigung zustande gekommen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem Inhalt der Buchungsbestätigung unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Übersendung der Buchungsbestätigung. Über Abweichungen gegenüber der Buchung ist der Kunde in der Buchungsbestätigung ausdrücklich zu informieren.

Der Kunde, der die Buchung für mehrere Reisende vornimmt, ist verantwortlich für die Erfüllung aller Vertragspflichten der mitreisenden Personen. Für jede mitreisende Person ist ein separater Reisevertrag abzuschließen, sofern die buchende Person keine rechtsgeschäftliche Vollmacht der Mitreisenden vorlegt. Der buchende Kunde haftet gesamtschuldnerisch für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen aller Mitreisenden, für die er die Buchung vorgenommen hat.

Bei telefonischer Buchung ist die Buchung erst verbindlich, wenn der Kunde die Buchungsbestätigung erhalten und nicht innerhalb der vorgenannten Frist widersprochen hat. Auf Wunsch des Kunden kann Fernsicht Reisen ein unverbindliches Angebot erstellen, das für den Kunden bis zur ausdrücklichen schriftlichen Buchung nicht bindend ist. Fernsicht Reisen ist an ein solches unverbindliches Angebot für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Übermittlung gebunden, sofern nicht ausdrücklich eine kürzere Bindungsfrist angegeben ist.

§ 3 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie dem dem Reisevertrag zugrunde liegenden Reiseprogramm, wie es in der Broschüre, dem Katalog, auf der Website oder im individuellen Angebot beschrieben ist. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Fernsicht Reisen übernimmt keine Garantie für bestimmte Wetterlagen, Naturphänomene oder sonstige Umweltbedingungen, die die Reise beeinflussen können, soweit diese außerhalb des Einflussbereiches von Fernsicht Reisen liegen.

Die im Reiseprogramm angegebenen Zeiten sind Richtwerte und können je nach Verkehrslage, Witterungsbedingungen und anderen nicht vorhersehbaren Faktoren abweichen. Fernsicht Reisen ist berechtigt, die im Reiseprogramm beschriebenen Routen, Unterkünfte und Leistungen aus zwingenden Gründen zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Reise und die Qualität der Leistungen erhalten bleiben. Der Kunde ist über wesentliche Änderungen unverzüglich zu informieren.

Zu den vertraglich geschuldeten Reiseleistungen gehören, je nach gebuchtem Paket: Transfers und Transportleistungen zwischen den im Reiseprogramm genannten Orten, Unterkünfte in der genannten Kategorie und dem genannten Standard, Mahlzeiten entsprechend der vereinbarten Verpflegungsform, Reiseleitung durch qualifizierte Fernsicht-Reiseleiter oder durch von Fernsicht Reisen autorisierte Partnerguides, Eintritte und Gebühren für die im Programm aufgeführten Besichtigungen und Aktivitäten sowie die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zusatzleistungen.

Nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehören, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart: An- und Abreise zum und vom Startpunkt der Reise, Trinkgelder und persönliche Ausgaben, optionale Ausflüge und Aktivitäten außerhalb des regulären Programms, Gepäcktransport (außer im Premium-Programm „Insider"), Reiserücktrittsversicherung oder andere Versicherungsleistungen sowie Leistungen, die der Reisende eigenverantwortlich in Anspruch nimmt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise pro Person und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie aller im Reiseprogramm beschriebenen Leistungen. Nicht im Preis enthalten sind optionale Zusatzleistungen, Reiseversicherungen sowie die in §3 genannten Ausschlüsse. Alle Preisangaben auf unserer Website und in unseren Angeboten sind unverbindlich und können sich bis zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung ändern.

Bei Abschluss des Reisevertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Übersendung der Buchungsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis unmittelbar bei Buchung in voller Höhe zu zahlen.

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung auf das nachstehend genannte Konto, per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder per SEPA-Lastschrift. Fernsicht Reisen: Berliner Sparkasse, IBAN: DE12 1005 0000 0190 1234 56, BIC: BELADEBEXXX. Der Verwendungszweck der Überweisung muss die Buchungsnummer und den Namen des Hauptreisenden enthalten. Wir behalten uns vor, für bestimmte Zahlungsarten ein Bearbeitungsentgelt zu erheben, worüber Sie im Rahmen des Buchungsvorgangs informiert werden.

Bei Nichtzahlung der Anzahlung bis zum genannten Fälligkeitsdatum ist Fernsicht Reisen berechtigt, den Reisevertrag rückwirkend aufzulösen und die vertraglich vereinbarten Stornierungsgebühren gemäß §7 dieser AGB zu erheben. Das gleiche gilt bei Nichtzahlung der Restzahlung bis zum genannten Fälligkeitsdatum. Fernsicht Reisen ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht auf Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind nur für Pauschalreisen unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651f BGB zulässig, insbesondere bei Erhöhungen von Treibstoff- oder sonstigen Energiekosten, Steuern oder Abgaben sowie Wechselkursen, die den Pauschalreisevertrag betreffen. Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn die Erhöhung den Reisepreis um mehr als 1% übersteigt und der Kunde spätestens 20 Tage vor Reisebeginn über die Erhöhung informiert wird. Der Kunde hat bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% das Recht, den Reisevertrag kostenfrei zu stornieren.

§ 5 Buchungsänderungen und Umbuchungen durch den Kunden

Buchungsänderungen (Umbuchungen) nach Vertragsschluss sind nur möglich, soweit sie technisch und organisatorisch durchführbar sind und Fernsicht Reisen diesen ausdrücklich zustimmt. Für jede Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von €75 pro Person an. Darüber hinaus können weitere Kosten anfallen, die durch die Änderung bei Hotels, Transporteuren oder sonstigen Leistungsträgern entstehen und von Fernsicht Reisen nicht zu vertreten sind.

Eine Namensänderung nach Vertragsschluss ist bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Für jede Namensänderung fällt eine Bearbeitungsgebühr von €50 an. Sofern die Änderung des Namens einer mitreisenden Person eine komplette Neubuchung eines Transporttickets erforderlich macht, trägt der Kunde die hierfür entstehenden Kosten vollständig.

Die Umbuchung eines Reisetermins auf einen anderen Termin gilt als vollständige Stornierung der ursprünglichen Buchung und Neubuchung des neuen Termins. Die dabei entstehenden Stornierungskosten richten sich nach § 7 dieser AGB. Fernsicht Reisen ist nicht verpflichtet, dem Wunsch auf Umbuchung nachzukommen, insbesondere wenn die gewünschten Leistungen nicht mehr verfügbar sind.

§ 6 Reisedokumente und Einreisevoraussetzungen

Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente. Fernsicht Reisen ist nicht verantwortlich für Probleme, die aus dem Fehlen gültiger Personaldokumente, Visa oder sonstiger behördlicher Genehmigungen entstehen. Fernsicht Reisen erteilt Informationen über allgemeine Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften auf Anfrage, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Der Kunde sollte sich stets selbst bei den zuständigen Behörden (z.B. Auswärtiges Amt, Botschaften) über die aktuell geltenden Einreisevoraussetzungen informieren.

Für Reisen innerhalb Deutschlands ist grundsätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Bei Reisen, die bestimmte gesundheitliche Anforderungen stellen (z.B. Bergtouren), ist der Kunde verpflichtet, Fernsicht Reisen über bekannte gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die die Teilnahme an geplanten Aktivitäten beeinträchtigen könnten.

§ 7 Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)

Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail ([email protected]) erklärt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Fernsicht Reisen. Bei fristgerechtem Eingang bis Ende des jeweiligen Werktages gilt der Rücktritt als an diesem Tag zugegangen.

Bei Rücktritt durch den Kunden ist Fernsicht Reisen berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn und dem gebuchten Reisepreis richtet. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: Anzahlung (20% des Reisepreises)
  • Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Gesamtreisepreises
  • Rücktritt 29 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtreisepreises
  • Rücktritt 20 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 65% des Gesamtreisepreises
  • Rücktritt 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtreisepreises
  • Rücktritt 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Gesamtreisepreises
  • Rücktritt am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise: 100% des Gesamtreisepreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Fernsicht Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Fernsicht Reisen behält sich vor, statt der vorstehenden Pauschale eine konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn diese nachweislich höher als die Pauschale ist.

Dem Kunden wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die im Rücktrittsfall die anfallenden Stornierungsgebühren erstattet. Fernsicht Reisen bietet entsprechende Versicherungsprodukte an; Details erhalten Sie auf Anfrage.

Tritt der Kunde wegen eines erheblichen Reisemangels nach § 651i BGB zurück, ist er zur Zahlung von Stornierungsgebühren nicht verpflichtet. Das Vorliegen eines erheblichen Reisemangels ist vom Kunden zu belegen.

§ 8 Stornierung durch Fernsicht Reisen und Änderungen vor Reisebeginn

Fernsicht Reisen ist berechtigt, den Reisevertrag vor Antritt der Reise zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl (bei Gruppenreisen) nicht erreicht wird. In diesem Fall teilt Fernsicht Reisen dem Kunden die Stornierung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn mit, bei Reisen über 6 Tage spätestens 28 Tage vor Reisebeginn, bei Reisen von 2 bis 6 Tagen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Der Kunde erhält in diesem Fall den gesamten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Fernsicht Reisen ist ferner berechtigt, den Reisevertrag zu stornieren bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten und die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Als unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände gelten Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und behördliche Anordnungen, die die Reisedurchführung unmöglich oder erheblich erschweren. In diesem Fall erstattet Fernsicht Reisen den vollen Reisepreis, eine darüberhinausgehende Entschädigung schuldet Fernsicht Reisen nicht.

Fernsicht Reisen behält sich vor, vor Reisebeginn unvermeidliche Änderungen an der Reiseleistung vorzunehmen, wenn diese geringfügig sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen sind insbesondere: Anpassungen von Abfahrts- und Ankunftszeiten um bis zu 2 Stunden, Wechsel von Hotels innerhalb derselben Kategorie am selben Ort sowie Ersatz von Einzelleistungen durch gleichwertige Alternativen. Wesentliche Änderungen, die den Gesamtcharakter der Reise beeinflussen, werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt; der Kunde hat dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Alternativreise anzunehmen.

§ 9 Reisemängel und Abhilfe

Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen, hat der Reisende das Recht auf Abhilfe. Als Reisemangel gilt jede Abweichung der tatsächlich erbrachten Reiseleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Unerhebliche Abweichungen, die die Reise nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Reisemangel.

Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseleiter von Fernsicht Reisen vor Ort anzuzeigen und um Abhilfe zu bitten. Ist kein Reiseleiter vor Ort erreichbar, ist die Mängelmeldung unverzüglich direkt an Fernsicht Reisen zu richten. Die Kontaktdaten für Notfälle werden dem Kunden in den Reiseunterlagen mitgeteilt. Wenn der Reisende es unterlässt, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen, und dadurch die Möglichkeit zur Abhilfe nicht genutzt hat, behält Fernsicht Reisen das Recht, Minderungsansprüche zu reduzieren.

Fernsicht Reisen ist verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Fernsicht Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen Aufwand erfordert, der unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der Reiseleistung in einem groben Missverhältnis zum Interesse des Reisenden an der Abhilfe steht. Kann oder will Fernsicht Reisen nicht für Abhilfe sorgen, hat der Reisende das Recht auf Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB.

Der Reisende hat das Recht auf Schadensersatz nach § 651n BGB, sofern dem Schaden ein von Fernsicht Reisen zu vertretender Reisemangel zugrunde liegt. Die Beweislast für den Reisemangel und den kausal verursachten Schaden liegt beim Reisenden.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

Die Haftung von Fernsicht Reisen für Schäden, die kein Personenschaden sind und nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die Fernsicht Reisen zu vertreten hat und die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Fernsicht Reisen beruhen, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit Fernsicht Reisen als Vermittler von Reiseleistungen tätig wird (insbesondere bei der Vermittlung von einzelnen Beförderungs- oder Beherbergungsleistungen), richtet sich die Haftung nicht nach den Vorschriften des Reisevertragsrechts, sondern nach den allgemeinen Haftungsregeln. In diesem Fall haftet Fernsicht Reisen nur für die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

Die Haftung von Fernsicht Reisen für Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbegrenzt, soweit Fernsicht Reisen diese zu vertreten hat. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Fernsicht Reisen liegen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte, Pandemien oder behördliche Anordnungen.

§ 11 Verhalten auf Reisen und Hausrecht

Der Reisende verpflichtet sich, die Anweisungen des Reiseleiters zu befolgen, die Hausordnungen der genutzten Unterkünfte einzuhalten, keine Handlungen vorzunehmen, die die Mitreisenden oder Dritte erheblich belästigen oder deren Sicherheit gefährden, Umwelt- und Naturschutzvorschriften am jeweiligen Reiseziel zu respektieren sowie die Gesetze des Reiselandes zu beachten.

Bei erheblichen Pflichtverstößen des Reisenden ist Fernsicht Reisen berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und den Reisenden von der Teilnahme an der Reise auszuschließen. Der Reisende trägt die durch den Ausschluss entstehenden Mehrkosten selbst. Darüber hinaus ist Fernsicht Reisen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.

Der Reisende hat keine Ansprüche auf Erstattung von Reisekosten, Unterkünften oder sonstigen Reiseleistungen, die infolge eines berechtigten Ausschlusses von der Reise nicht in Anspruch genommen werden können. Bereits entrichtete Kosten werden nicht erstattet, wenn der Ausschluss auf einem von dem Reisenden zu vertretenden Pflichtverstoß beruht.

§ 12 Versicherungen

Fernsicht Reisen empfiehlt allen Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekranken- und Unfallversicherung. Diese Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Buchungsbestätigung vermerkt. Fernsicht Reisen kann entsprechende Versicherungsprodukte vermitteln; Details erhalten Sie auf Anfrage bei unseren Reiseberatern.

Fernsicht Reisen verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung sowie über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB. Letztere schützt Reisende bei einer Insolvenz von Fernsicht Reisen und stellt sicher, dass bereits geleistete Zahlungen erstattet und laufende Reisen zu Ende gebracht werden können.

§ 13 Kundenbewertungen und Beschwerdemanagement

Fernsicht Reisen legt großen Wert auf die Zufriedenheit seiner Kunden und nimmt Beschwerden und Hinweise ernst. Beschwerden während der Reise sind unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort zu melden. Nach der Reise können Beschwerden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich bei Fernsicht Reisen eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein, sofern der Reisende die Fristversäumung zu vertreten hat.

Fernsicht Reisen strebt an, schriftliche Beschwerden innerhalb von 28 Tagen zu beantworten. Bei komplexen Sachverhalten kann diese Frist um weitere 14 Tage verlängert werden; in diesem Fall informiert Fernsicht Reisen den Kunden über die Verlängerung. Eine Beschwerde hemmt nicht den Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Alternative Streitbeilegung und Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Fernsicht Reisen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, zeigt aber grundsätzlich die Bereitschaft, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Für Streitigkeiten aus Reiseverträgen besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (söp) oder an eine der anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen zu wenden.

Sollten zwischen dem Kunden und Fernsicht Reisen keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, steht der ordentliche Rechtsweg offen. Für Verbraucher gilt grundsätzlich der gesetzliche Gerichtsstand. Fernsicht Reisen weist darauf hin, dass die E-Mail-Adresse für Beschwerden [email protected] lautet.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Buchungen und der Reisedurchführung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter fernsicht-reisen.de/privacy-policy.html. Mit der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Verwendung seiner Daten zur Vertragserfüllung.

Fernsicht Reisen ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Durchführung der Reise erforderlich ist (z.B. Hotels, Transporteure, lokale Reiseleiter) oder soweit der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. Die Weitergabe von Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

§ 16 Änderungen der AGB und Vertragsklauseln

Fernsicht Reisen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern und anzupassen. Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail oder über die Website mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Änderung, gilt die geänderte Version als angenommen. Fernsicht Reisen weist den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin.

Änderungen der AGB berühren nicht bereits abgeschlossene Verträge, es sei denn, die Änderung ist für beide Parteien vorteilhaft oder aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich. Im Falle von Buchungen, die vor einer AGB-Änderung getätigt wurden, gelten die zum Buchungszeitpunkt gültigen AGB, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, umgangen werden.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, für die diese AGB gelten, ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt für Klagen von Fernsicht Reisen gegen den Kunden der Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand. Für Klagen des Kunden gegen Fernsicht Reisen gilt wahlweise der Sitz von Fernsicht Reisen in Berlin oder der Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand.

§ 18 Salvatorische Klausel und Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die AGB eine regelungsbedürftige Lücke enthalten sollten.

Fernsicht Reisen ist berechtigt, für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Fernsicht Reisen haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser AGB sowie sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Abreden haben keine Wirksamkeit.

Fernsicht Reisen Reisen GmbH

Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 2094 8800
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Dr. Markus Ferber
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 234567 B
USt-IdNr.: DE 287 654 321

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